AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese AGB regeln die Erstellung von Videos durch Thomas Offenbacher (Auftragnehmer).
Die Videos werden gemäß den mit dem Auftraggeber vereinbarten Spezifikationen (Thema, Länge, Versionen, Art des Videos, etc) produziert.
Der detaillierte Leistungsumfang wird im Angebot und ggf. in der Auftragsbestätigung definiert.
1. Leistungen des Auftragnehmers und Vertragsabschluss
Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der schriftlichen Vereinbarung.
Ein Vertrag kommt durch schriftliche Annahme eines Angebots (auch per E-Mail) zustande.
Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs nach Vertragsabschluss bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
2. Pflichten des Auftraggebers
Drehgenehmigungen: Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Einholung aller notwendigen
Drehgenehmigungen für die vorgesehenen Drehorte falls nicht anders vereinbart.
Der Auftraggeber ist dafür Verantwortlich, Einverständniserklärungen aller im Video dargestellten
Personen einzuholen, wenn diese seitens des Auftraggebers gestellt wurden. Der Auftraggeber ist zudem für die Einhaltung geltender Datenschutzgesetze verantwortlich und verpflichtet sich, die Beteiligten über die Verarbeitung ihrer Daten zu informieren.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
Verzögerungen aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
3. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung und Zahlungsmodalitäten werden im Angebot festgelegt.
Allgemeine Zahlungsbedingungen: Die Zahlung erfolgt in der Regel wie folgt: 50 % Anzahlung bei
Auftrags,- Angebotsbestätigung und der Restbetrag nach positiver Abnahme des Videos falls
nicht anders im Angebot vorgegeben.
Lieferbedingungen: Das abgenommene Video wird erst nach vollständiger Bezahlung ohne
Wasserzeichen übermittelt. Vorhergehende Versionen werden zur Ansicht mit einem
Wasserzeichen zur Verfügung gestellt.
Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben.
Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen zu verrechnen.
4. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben alle gelieferten Werke und Nutzungsrechte im Eigentum des Auftragnehmers.
5. Haftung
Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
Für entgangenen Gewinn, Folgeschäden oder Datenverlust wird keine Haftung übernommen.
6. Nutzungsrechte
Nach vollständiger Bezahlung überträgt Thomas Offenbacher dem Auftraggeber ein einfaches
Nutzungsrecht am Video für folgende Zwecke:
Veröffentlichung auf den Webseiten, Veranstaltungen oder ähnliches.
Nutzung in sozialen Medien und auf anderen digitalen Plattformen des Kunden.
Das Urheberrecht verbleibt bei Thomas Offenbacher. Jede weitergehende Nutzung bedarf der
schriftlichen Zustimmung des Unternehmens.
Für die Veröffentlichung im Rundfunk (TV) oder Streaming Anbietern müssen weitere
Nutzungsrechte und Lizenzrechte vereinbart werden.
Rohdateien sind im Preis nicht innbegriffen.
7. Abnahme und Änderungen / Gewährleistung
Nach Lieferung des Videos hat der Auftraggeber die Möglichkeit, das Video zu prüfen und
Änderungswünsche im Rahmen der im Angebot festgelegten Revisionen mitzuteilen. Weitere
Änderungen werden nur gegen gesonderte Vergütung vorgenommen.
Der Auftragnehmer erbringt kreative Dienstleistungen. Subjektive Geschmacksfragen stellen keinen Mangel dar.
8. Referenznennung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die erstellten Werke zu Referenzzwecken (Website, Portfolio, Social Media) zu verwenden, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
9. Rücktritt / Stornierung
Bei Stornierung eines bereits erteilten Auftrags durch den Auftraggeber ist der Auftragnehmer berechtigt, bereits erbrachte Leistungen sowie entstandene Aufwendungen in Rechnung zu stellen.
Die Verschiebung eines Videodrehs aufgrund von unpassenden Wetterbedingungen oder unvorhersehbaren Ereignissen erfolgt im gegenseitigen Einvernehmen.
